Flugbefeuerungslicht
Vor Kurzem wurde das Flugbefeuerungslicht ausgetauscht. Die neuen Vorschriften vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) für das Flugbefeuerungslicht lauten, dass die Tagesbeleuchtung (weisses Licht) bei schönen Wetter nicht leuchten soll und bei schlechter Sicht und in der Dämmerungszeit weiss blinken muss (100’000 cd). Nachts muss das Licht auf rot blinkendes Licht umschalten.
Es wurde ein Befeuerungslicht montiert, welches der EU-Norm entspricht. Der Hersteller hat derzeit keine Lampe im Programm, welche die Schweizer Vorschriften (BAZL) für Tag und Nacht erfüllt und muss die Befeuerung deshalb den Anforderungen anpassen.
Momentan blinkt das Licht permanent weiss und stellt nachts nicht auf rotes Licht um, was einige Bewohner in der näheren Umgebung als störend empfinden. Der Hersteller arbeitet mit Hochdruck an der Lösung des Problems. Wir entschuldigen uns bei den betroffenen Anwohnern.
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